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News zu den Beschaffungsmärkten im Cleanerportal.DE

 

 

Erlasse zur Stoffpreisgleitung aufgrund Ukraine-Krieg ausgelaufen


Zum 30.6.2023 sind die Erlasse der Bundesministerien für Wohnen,Stadtentwicklung und Bauwesen und Digitales und Verkehr ausgelaufen.
Allerdings wird auf die vor dem krieg bestehenden Vorgaben verwiesen, wonach Stoffpreisgleitungen (lediglich) zu vereinbaren sind,wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
* Preisveränderungen in besonderem Maße
* langer Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Einbau ( 10 bzw. in Ausnahmefällen 6 Monate)
*Stoffkosten in Höhe von mindestens 1 % der geschätzten Auftragsumme

Das BMDV teilt ebenfalls die "Rückkehr zum Regelverfahren" mit,wonach Stoffpreisgleitungen für im HVA B-StB bestimmte Stoffe ohne Zustimmung des BMDV vereinbar sind, bei anderen Stoffen lediglich mit ministerieller Zustimmung.

Quelle: VergabeNews August 2023


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Bundeswirtschafts – und Klimaschutzministerium baut Förderung zur Dekarbonisierung von Unternehmen aus


Verbesserte und erweiterte Förderangebote für kleine Unternehmen.

Heute tritt die aktuelle Novelle zu „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft. Das bestehende Förderangebot der EEW wird ausgebaut, insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen optimiert und um ein zusätzliches Modul erweitert. Mit dem neuen Modul können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bürokratiearm eine Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse beantragen. Wichtig sind zudem die Ergänzung von Geothermie als neuer Fördergegenstand und die Ausweitung des erfolgreichen „Förderwettbewerbs“ der EEW.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck erklärt dazu: „Die Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ist von zentraler Bedeutung, wenn wir bis zum Jahr 2045 in Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen wollen. Denn allein die Industrie steht für rund 24 Prozent aller Treibhausgasemissionen. Um diese zu senken, brauchen wir Investitionen der Unternehmen in Energie- und Ressourceneffizienz sowie in den Umstieg auf klimaneutrale Prozesswärme. Daher unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer mit diesem Förderprogramm. Wir wollen die Dekarbonisierung der Prozesswärme weiter beschleunigen und so helfen, den Verbrauch fossiler Brennstoffe schneller zu reduzieren. Kleine Unternehmen und der Mittelstand spielen eine wichtige Rolle für eine klimaneutrale Wirtschaft und deswegen nehmen wir sie mit diesem Förderprogramm besonders in den Blick.“

Seit Einführung 2019 hat sich die EEW mit mittlerweile über 17.000 Anträgen pro Jahr als sehr erfolgreiches Förderprogramm etabliert und wird von kleinen, mittleren und großen Unternehmen gleichermaßen in Anspruch genommen.

Zu den wesentlichsten Neuerungen der Förderrichtlinie im Bereich Zuschuss und Kredit zählen:

  • Einführung eines neuen, bürokratiearmen Moduls 6: Umstellung von Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom in kleinen Unternehmen
  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme in Modul 4
  • neue Förderung von Geothermieanlagen zur Prozesswärmebereitstellung in Modul 2
  • Erhöhung der Förderung für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte in den Modulen 1 bis 4
  • Einführung eines Bonus bei der Förderung von Transformationskonzepten für Teilnehmende an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)

Torsten Safarik Präsident BAFA:

„Das neue Modul 6 der EEW Förderung bietet gerade für kleine Unternehmen einen starken Anreiz, fossile Energien durch Strom zu ersetzen. Mit attraktiven Förderkonditionen und einem schlanken Verfahren unterstützen wir kleine Unternehmen bei der klimafreundlichen Transformation."

Die KfW stellt Kredite mit Tilgungszuschüssen für ambitionierte Vorhaben bereit, die ohne eine Förderung von den Unternehmen nicht umgesetzt werden könnten.

Katharina Herrmann, Vorstandsmitglied der KfW:

„Für das Erreichen der Klimaziele spielt die Transformation des energieintensiven Industriesektors eine zentrale Rolle. Die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger ist das Gebot der Stunde. Mit der neuen verbesserten Förderung ist es für die Unternehmen jetzt noch einfacher, maßgeschneiderte Lösungen für eine optimale Energie- und Ressourceneffizienz ihrer Prozesse zu finanzieren.“

Im Vergleich zur „Zuschuss und Kredit“-Variante werden im Förderwettbewerb in einem wettbewerblichen Verfahren die zugelassenen Projektanträge entsprechend ihrer Fördereffizienz gefördert: Je geringer die Förderkosten für eine eingesparte Tonne CO2, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören.

Im Bereich Förderwettbewerb der Richtlinie gibt es folgende Änderungen

  • Erhöhung der Maximalförderung von 10 auf 15 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Erhöhung des Rundenbudgets von 20 auf 40 Millionen Euro pro Runde
  • Anpassung der Wettbewerbsregeln, um einen Wettbewerb auch bei dem erhöhten Budget sicher zu stellen und die Erfolgschancen zu erhöhen
  • Erhöhung der Rundenanzahl von vier auf sechs pro Jahr zu festen und damit besser planbaren Terminen
  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme

Peter Dortans, Geschäftsführer bei der VDI/VDE-IT:

„Die Vorteile im Förderwettbewerb liegen vor allem darin, dass der Zuschuss beihilfefrei ist und die Förderquote höher als im Schwesterprogramm Modul 4 liegen kann. Mit der deutlichen Ausweitung sowohl bei Förderbudget als auch bei der maximalen Förderhöhe wird die Attraktivität des Förderwettbewerbs gesteigert und es sollen noch mehr ambitionierte Projekte mit hohem Förderbedarf bei gleichzeitig guter Fördereffizienz angereizt werden.“

Förderanträge entsprechend der neuen EEW-Richtlinien können ab dem 1. Mai beim BAFA für die Zuschussvariante und der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationskonzepte und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.


Quelle: BAFA Newsletter  2.5.2023


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Niedersachsen: Aktualisiertes Merkblatt für Preisgleitklauseln


Wichtig für alle Bieter,welche sich an Ausschreibungen in Niedersachsen beteiligen wollen ist die Aktualisierung zu geltenden Preisgleitklauseln, welche aus dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen sind. Dabei besteht eine höhere Sicherheit der Kalkulation und verbessert die Wettbewerbschancen, weil die Risikozuschläge für Matgerialpreissteigerungen damit reduziert werden können, ohne das unternehmerische Risiko zu erhöhen.

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ASW Bundesverband fordert Bestbieterprinzip bei Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen



Berlin, 05.09.2022 Qualität schlägt Preis: Was selbstverständlich sein sollte, ist bei der aktuellen Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland weit von der Realität entfernt. Zu diesem Ergebnis kommt die Untersuchung einer Expertenkommission des ASW Bundesverbandes. Jüngste Vorfälle mit unlauteren Sicherheitsdienstleistern stellen hier nur die Spitze eines eklatanten Sicherheitsproblems in Deutschland dar. Indem sich
öffentliche Ausschreibungen häufig an den günstigsten Angeboten orientieren, kam es in der Vergangenheit zu Lohndumping und damit Förderung von Schwarzarbeit, mangelhafter Qualität bei Sicherheitsdienstleistungen, unzureichend ausgebildetem und ausgestattetem Personal, das nicht zuletzt auch in öffentliche Skandale verwi-
ckelt war. Selbst Übergriffe und unprofessionellem Verhalten bis hin zur Gefährdung von Menschen sind Folgen dieser unlauteren Preispolitik.

In einem Positionspapier (
www.asw-bundesverband.de/downloads/positionspapiere) zeigt der ASW Bundesver-
band diese Schwachstellen exemplarisch auf und fordert zur Lösung einen klar servicebasierten Ansatz als „Bestbieterprinzip“. So sollten künftig nur noch Unternehmen mit optimaler Qualität und Gesamtkonzept die jeweiligen Zuschläge erhalten. Um dies konsequent durchsetzen zu können, muss auch ein individuelles Vertragsstrafensystem, z.B. in Form von Konventionalstrafen, fester Bestandteil einer jeden Vergabe sein. Weiter setzt sich
der ASW Bundesverband klar dafür ein, dass der Zuschlag mit einem alleinigen Kriterium Preis rechtlich nicht mehr zulässig sein darf, sondern vielmehr qualitative, umweltbezogene und soziale Kriterien entscheidende Bestandteile der Vergabeverordnung sein müssen.

Wie bei allen relevanten Sicherheitsfragen steht die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. auch hier als Ansprechpartner der öffentlichen Hand beratend zur Seite.


Die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. (ASW Bundesverband) vertritt die Sicherheitsinteressen der deutschen
Wirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber der Politik, den Medien und den zentralen Sicherheitsbehörden. Der
ASW Bundesverband arbeitet mit Unternehmen der freien Wirtschaft, Entscheidungsträgern der Sicherheitspolitik und -
Behörden sowie unterschiedlichen Universitäten und Forschungseinrichtungen dauerhaft zusammen. Er wird getragen
von den deutschen regionalen Sicherheitsverbänden sowie diversen fachspezifischen Bundesverbänden und Fördermit-
gliedern.
Mehr zum ASW Bundesverband finden Sie unter: https://asw-bundesverband.de

Quelle: Pressemitteilung ASW 5.9.2022


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HDB: Wohnungsbau bricht ein, Wirtschafts- und Öffentlicher Bau im Plus


Die steigenden Baukosten und die zunehmende Verunsicherung lassen die Nachfrage nach Wohnungen wie erwartet einbrechen. Das Statistische Bundesamt meldete für Mai einen preisbereinigten Rückgang des Auftragseingangs1 im Wohnungsbau im Vergleich zum Vorjahresmonat von 13,5 Prozent. Für den gesamten Zeitraum von Januar bis Mai wird nun ein reales Minus von 5,1 Prozent ausgewiesen. "Angesichts des hohen Bedarfs an Wohnungen ist dies eine schlechte Nachricht. Insbesondere, da wir davon ausgehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Schließlich belasten neben den hohen Baukosten, auch die weiter steigenden Energie-, Lebenshaltungs- und Zinskosten das Budget der privaten Haushalte. Umso wichtiger ist es, jetzt im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum von Bundesbauministerin Geywitz Lösungen zu finden, die in der Praxis umsetzbar sind." Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, Tim-Oliver Müller, die aktuellen Konjunkturindikatoren für die Bauwirtschaft.

Müller: "Es gibt aber auch positive Nachrichten. Die Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie der Dienstleistungsbranche haben sich von der Verunsicherung (noch) nicht anstecken lassen. Für den Wirtschaftsbau wurde für den Mai noch ein Auftragsplus ausgewiesen, auch der Öffentliche Bau legte real zu. Wir hoffen, dass sich die öffentlichen Auftraggeber ihrer Verantwortung hinsichtlich einer funktionierenden Infrastruktur nicht nur kurz-, sondern auch langfristig bewusst sind. Deutschland kann es sich angesichts maroder Brücken, Straßen und Schulen nicht leisten, beim Infrastrukturausbau zwei Gänge zurückzuschalten."

Das Plus im Wirtschafts- und Öffentlichen Bau hätte den Einbruch im Wohnungsbau aber nicht ausgleichen können: Im gesamten Bauhauptgewerbe1 sei der Auftragseingang im Mai - im Vorjahresvergleich - preisbereinigt um 3,5 Prozent, kalenderbereinigt um 7,5 Prozent zurückgegangen. Trotz des leichten Anstiegs zum Vormonat2 von 0,5 Prozent wird für den gesamten Zeitraum von Januar bis Mai ein Orderminus von real 0,8 Prozent ausgewiesen. Auch der Umsatz1 sei mittlerweile ins Minus gerutscht: Das Bundesamt hätte einen realen Rückgang von 0,4 Prozent gemeldet. Dies sei auch auf den Mai, mit einem Minus von 3,9 Prozent, zurückzuführen. "Hier machen sich die Lieferengpässe bemerkbar. Wenn kein Material da ist, kann auch nicht gebaut werden. Damit liegen wir jetzt in der Spanne unserer Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2022 von minus zwei bis null Prozent", fasst Müller die Situation zusammen.

Alle Angaben und Berechnungen beruhen auf Daten des Statistischen Bundesamtes sowie des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. 1 Baubetriebe mit 20 und mehr Beschäftigten; 2 saison-, kalender- und preisbereinigt

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie   Pressemitteilung 25.7.2022



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Photo Ulrich Knöll
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verantwortlicher Redakteur gemäß §55(2) RStV
Dipl.Volkswirt Ulrich Knöll
Erich Zeigner Allee 36
04229 Leipzig
Tel.: +49 341 2534791-11

Gutachten Universität Leipzig [PDF]

Beschluss VG Dresden vom 7.1.2015 5 L 1329/14 [PDF]

Urteil Verwaltungsgericht Schwerin [PDF]
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